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Weil die DDR (Deutsche Demokratische Republik) ein sozialistischer Staat war, wurde die Wirtschaft vom Staat reguliert. Somit waren die Verlage staatseigene Verlage, und sie bestimmten, welches Buch in welcher Auflage und in welcher Fassung auf den Markt kam. Wenn die Texte der Autoren nicht den Vorstellungen des Staates entsprachen, wurden diese eben zensiert oder nicht gedruckt. Das Vorhandensein einer Zensur steht allerdings im Widerspruch zur Verfassung der DDR. Diese bot nämlich eigentlich keine rechtliche Grundlage für eine Zensur in Kunst und Kultur. Artikel 27 lautet:
Die Regierung hatte die theoretisch nicht existierende Zensur bereits von der sowjetischen Militäradministration übernommen und es später weiter ausgebaut. "Auf dem ersten Allunionskongress der Sowjetschriftsteller 1934 hatte A. Shdanow gesagt, die 'wahrheitsgetreue und historisch konkrete künstlerische Darstellung [der] Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung [sei mit der Aufgabe zu verbinden], die werktätigen Menschen ideologisch umzuformen und zu erziehen.' An dieser Doktrin des sozialistischen Realismus hielt die SED in ihrer kulturpolitischen Programmatik bis zum Schluß fest"(Gradhand Kapitel 2). Die Zensur wurde teils verdeckt, teils offen und brutal in der DDR benutzt, um die Meinungs- und künstlerische Freiheit zu unterdrücken, die öffentliche Meinung zu manipulieren und provokative Ideen aus Büchern und Köpfen zu verbannen. Kritisierten Schriftsteller das sozialistische System, so wurden sie durch Auftritts- oder Publikationsverbot zum Schweigen gebracht und durch Vernehmung, Festnahme oder Prügel gefügig gemacht. |